Fahrlässigkeit
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Wer die gebotene Sorgfalt und Vorsicht außer Acht lässt, handelt
fahrlässig. Nach Schwere des Verschuldens wird zwischen grober und
leichter Fahrlässigkeit unterschieden. Erleidet man dadurch Schaden,
braucht die Versicherung nicht zu zahlen. Das gilt beispielsweise, wenn
durch ein in Kippstellung stehendes Fenster in eine Wohnung
eingebrochen wird. Anders ist es bei einer Haftpflichtversicherung,
hier erhält der geschädigte Dritte auch bei Fahrlässigkeit des
Versicherungsnehmers seinen Schadenersatz. Autoversicherer verlangen
jedoch bei grober Fahrlässigkeit von ihren Kunden Schadenersatz, dies
nennt man Rückgriff oder Regress. |
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Fahrradversicherung
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Versicherung gegen den Diebstahl von Fahrrädern. Versicherungsschutz gewähren spezielle
Fahrradpolicen und Hausratversicherungen, sofern dies in den Tarif eingeschlossen ist.
Versichert ist üblicherweise der Zeitraum vor 22 Uhr, wenn das Fahrrad mit einem Schloss gesichert
war.
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Faksimile
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Als Faksimile wird die maschinell erstellte Nachbildung einer
eigenhändigen Unterschrift bezeichnet. Aus Rationalisierungsgründen
kann die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers auf einer Urkunde
durch ein Faksimile bei der Policierung, auf Rechnungen und
Mahnschreiben ersetzt werden. Dies gilt nicht für Kündigungsschreiben. |
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Familienangehörige
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Neben dem Versicherungsnehmer selbst sind in vielen Versicherungspolicen weitere Familienmitglieder
mitversichert. In der Privathaftpflichtversicherung sind Ehepartner und Kinder automatisch eingeschlossen,
nichteheliche Lebenspartner werden auf Antrag mitversichert. Im Rahmen von Hausratpolicen ist
das Eigentum aller Haushaltsangehörigen mitversichert, auch bei Wohngemeinschaften.
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Fondsgebundene Lebensversicherung
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Lebensversicherung auf Investmentbasis als Form sachwertgesicherter
Lebensversicherung. Eine gemischte Lebensversicherung, die auf Basis
von Anteilen eines Sondervermögens speziell eines oder mehrerer
Investmentfonds durchgeführt wird. Bietet anders als die konventionelle
Lebensversicherung die Chance eines Wertzuwachses (Kurssteigerungen),
aber auch das Risiko der Werteinbuße. Das Risiko kann zum Ablauf hin
deutlich minimiert werden. Der Fonds kann verschieden zusammengesetzt
sein (Immobilienanteile, Rentenpapiere, Aktien) und einen
unterschiedlichen spekulativen Charakter haben. Der Versicherungsnehmer
hat die Entscheidung über die jeweilige Fondanlage und kann wechseln).
Überträgt er die Entscheidung an einen Vermögensverwalter handelt es
sich um eine gemanagte Fondspolice. |
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Franchise
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Selbstbeteiligung eines Versicherten, um den Versicherungsträger von Bagatellschäden
freizumachen
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Frauenrabatt
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Mit ermäßigten Preisen ("Ladytarife") honorieren einige Autoversicherer die geringere Schadenshäufigkeit
ihrer weiblichen Kundschaft.
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Fremdversicherung
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Als Fremdversicherung wird eine auf das Leben einer anderen Person
abgeschlossene Lebensversicherung bezeichnet. Dabei muss die
versicherte Person schriftlich erklären, dass sie mit einer solchen
Versicherung einverstanden ist. Es genügt auch die Unterschrift der zu
versichernden Person auf dem Versicherungsantrag. Diese Vorschrift
birgt die Schutzbestimmung des §159 Versicherungsvertragsgesetz zur
Verhütung betrügerischer oder verbrecherischer Absichten. |
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Fusion
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Rechtliche und wirtschaftliche Vereinigung zweier oder mehrerer Unternehmen.
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