Versicherungs-Lexikon

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 Haftpflichtversicherung
Sie ersetzt Schäden, die der Versicherte Dritten zufügt und für die er nach dem Gesetz Schadenersatz zu leisten hat.
 Halter
Der Halter ist juristisch derjenige, "der das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt". Er ist derjenige, der nach dem Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet ist, eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn sich das Fahrzeug im Gebrauch befindet. Er ist Träger der Gefährdungshaftung, die sich aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs ergibt. Für die Zulassungsstellen ist dagegen die im Fahrzeugbrief eingetragene Person der Halter. Der Halter kann sich vom Eigentümer und Fahrer unterscheiden.
 Hausse
Über eine längere Zeit anhaltender Kursaufschwung an der Börse.
 Hausratversicherung
Versicherung für die beweglichen Sachen in der Wohnung, also Möbel, Kleidung und so weiter gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und einige andere Risiken.
 Heil- und Hilfsmittel
Der Begriff der Heil- und Hilfsmittel stammt aus der PKV. Unter Heilmitteln sind ausschließlich Anwendungen der physikalischen Medizin zu verstehen, d.h. überwiegend äußerlich eingesetzte Mittel, die zur Krankheitsbehandlung dienen, ohne selbst Arzneimittel zu sein. Beispiele für Heilmittel sind: Bestrahlungen, Elektromassage, Elektrotherapie, Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, medizinische Bäder etc. Unter Hilfsmitteln sind vor allem technische Hilfsmittel (z.B. Prothesen) zu verstehen, die eine körperliche Behinderung oder Unzulänglichkeit mildern oder ausgleichen sollen. Beispiele für Hilfsmittel sind Brillen, Heimdialysegeräte, Hörgeräte, Krankenfahrstühle, orthopädische Hilfsmittel etc. In der privaten Krankheitskostenvollversicherung sind Hilfs- und Heilmittel im ambulanten Tarif eingeschlossen. Für gesetzlich Pflichtversicherte werden Zusatztarife angeboten, da die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nicht vollständig übernehmen dürfen.







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